Laut Satzung führt der Verein den Namen „Betreute Schule Holtenau e.V.“ und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Grund des Vereins ist die Organisation, die konzeptionelle Entwicklung und die pädagogische Begleitung einer Betreuungseinrichtung für Schüler in der unterrichtsfreien Zeit an der Grundschule Holtenau.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister(in), der/dem Schriftführer(in) und bis zu zwei Beisitzern. Diese Personen werden für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Die Arbeit im Vorstand erfolgt ehrenamtlich, er trifft sich in regelmäßigen Abständen, üblicherweise mit der Hortleitung im ca. 8 wöchigen Rhythmus; bei Bedarf auch häufiger. Die Vorstandssitzung dient dem Austausch der aktuellen Themen, wie z.B. Zusammenarbeit mit der Schule, Schulhofgestaltung, offene Ganztagsschule, Finanzierung, Abläufe/Probleme in der Betreuung, usw.
- In der Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes ordentliche Mitglied eine
Stimme. Sind für ein Kind in der Mitgliederversammlung mehrere Mitglieder
vertreten, hat nur ein Mitglied für dieses Kind das Stimmrecht. Wer auf der
Mitgliederversammlung das Stimmrecht ausüben wird, ist dem Versammlungsleiter vor Beginn der Sitzung mitzuteilen und entsprechend in der Liste der anwesenden Stimmen zu vermerken. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die ordnungsgemäß geladene Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 10 Mitgliedern (einschließlich der Mitglieder des Vorstands) beschlussfähig. Diese Versammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
Der Verein finanziert sich über die Elternbeiträge, die Mitgliedschaften im Verein und über Zuschüsse der Landeshauptstadt Kiel.
Rückblick – 20 Jahre „Betreute“ – Der ehrenamtliche Verein