Verträge + weitere Informationen

Folgende Dokumente stehen zur Zeit zur Verfügung :

Weitere wichtige Hinweise:

Für eine/n Betreuungsmöglichkeit/-platz muss sowohl

    1. eine Mitgliedschaft im Verein bestehen (Aufnahmeantrag)
    2. ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden
    3. eine Einzugsermächtigung erteilt werden
    4. Vertragsrahmenbedingungen und Hausordnung sind Bestandteil der Mitgliedschaft und des Betreuungsvertrages

Alle Dokumente – siehe Oben

  1. Ferienbetreuung kann – sofern nicht bereits ein Betreuungsvertrag besteht – nur über das Ferienpassprogramm der Stadt Kiel gebucht werden. Es besteht für alle teilnehmenden „Ferienkinder“ ein Gruppen-Unfallschutz.
  2. Wenn bei Schneefall der Unterricht ausfällt, dann öffnet die Betreute Schule zu den gewohnten Zeiten (07:00 – 08:00 Uhr und ab 12:00 – 17:00 Uhr). Durch das verlässliche Grundschulangebot müssen die Vormittagsstunden je nach Klassenstufe (1.+2. Klasse bis 12:00 Uhr sowie 3.+4. Klasse bis 13:00 Uhr) durch Lehrkräfte aufgefangen werden.
  3. Die Tage vor der Einschulung öffnet die Betreute Schule durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr.
  4. Wir bitten um eine rege Teilnahme bei den jährlichen Mitgliederversammlungen, um eine Beschlussfähigkeit bei Wahlen oder Entscheidungen im Verein treffen zu können.
  5. Der Betreuungsvertrag läuft am Ende der 4. Klasse automatisch aus, aber die Mitgliedschaft muss seperat gekündigt werden.
    Bei vorzeitigen Kündigungen müssen beide Verträge gekündigt werden.